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BAG: Abmahnung oder Kündigung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.12.2007
Spricht ein Arbeitgeber eine Abmahnung aus, verzichtet er damit auf die Kündigung wegen desselben Pflichtverstoßes. Diese ständige Rechtsprechung bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vergangene Woche.
Kündigt der Arbeitgeber dennoch in zeitlichem Zusammenhang mit der Abmahnung, muß er beweisen, daß unabhängig von der Abmahnung andere Kündigungsgründe vorliegen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 -
Themengebiet: Arbeitsrecht