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Arbeitsrecht: Das ändert sich 2010
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 04.01.2010
Das Bundesarbeitsministerium teilt die wesentlichen Änderungen im Arbeits- undSozialrecht 2010 mit:
- Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate
- Neue pauschalierte Nettoentgelte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes
- Insolvenzgeldumlage 0,41 %
- Gendiagnostik am Arbeitsplatz verboten
- Beitragssatz in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 % bzw in der Knappschaft 26,4%
- Abgabesatz der Künstlersozialabgabe von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
- Ergänzung von Melde- und Beitragsnachweisen der Künstlersozialkasse an die Krankenkasse der Versicherten
- neue Sozialversicherungsrechengrößen
- Entgeltbescheinigungsrichtlinie tritt in Kraft
- Elektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA) startet
- Änderung des Meldeverfahrens bei Anschriftenänderung
- Gleitzonenfaktor F = 0,7585
- Anpassung des Vermögensrechts der Unfallversicherung
- Meldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger ab 1. Januar 2010 zwingend
Die vollständige Meldung des Bundesministeriums finden Sie hier.
Themengebiet: Arbeitsrecht