20.05.2012

News

Arbeitsgerichte: Fristlose Kündigungen gerechtfertigt?

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.11.2010

Ob ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wird von den Arbeitsgerichten weiterhin im Einzelfall beurteilt.

1. Das Arbeitsgericht Berlin hat eine fristlose Kündigung wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs für wirksam angesehen. In der Interessensabwägung berücksichtigte das Gericht, dass der Kläger 17 Jahre bei der Handelskette beschäftigt war, wertete es jedoch als sehr schwerwiegend, dass er als Kassierer dringende Verdachtsmomente gesetzt habe (Entscheidung vom 28.09.2010, Az.: 1 Ca 5421/10, nicht rechtskräftig).

2. Die außerordentliche Kündigung eines Mensa-Mitarbeiters wegen Verzehrs von Pommes Frites und Frikadellen ist nach einem Urteil des LAG Hamm unwirksam. Der behauptete Verzehr könne im vorliegenden Fall keinen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung darstellen. Dabei seien insbesondere die 19-jährige Betriebszugehörigkeit und der Umstand, dass der Kläger nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nur noch außerordentlich kündbar ist, zu berücksichtigen (Entscheidung vom 04.11.2010, Az.: 8 Sa 711/10).

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ArbG Berlin
LAG Hamm

Themengebiet: Arbeitsrecht

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