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ArbG Wuppertal: Kündigung wegen Damenbinden für 0,59 EUR unwirksam
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 02.04.2009
Vergehen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, z.B. Diebstahl, rechtfertigen auch bei geringsten Werten in der Regel die fristlose Kündigung.
Das auch für unseren Bereich zuständige Arbeitsgericht Wuppertal hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Mitarbeiterin in einer Drogerie ein Paket Damenbinden zu 0,59 EUR mitgenommen hatte. Sie hatte das Geld zwar hinterlegt, am nächsten Tag aber wieder eingesteckt.
Das Arbeitsgericht stellte die grundsätzliche Rechtsprechnung nicht in Frage, hielt den Vorsatz der Mitarbeiterin aber nicht für bewiesen und entscheid zu ihren Gunsten.
ArbG Wuppertal, Urteil vom 31.03.2009 - 4 Ca 3853/08
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Themengebiet: Arbeitsrecht