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ArbG Krefeld: Rückzahlung einer AGG-Entschädigung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.12.2008
Ein Einrichtungshaus in Krefeld hatte in einer Stellenausschreibung Mitarbeiter "zwischen 30 und 40 Jahren, jung, qualifiziert und teamfähig" gesucht. Prompt verlangte ein abgelehnter, 47jähriger Bewerber eine Entschädigung. Der Arbeitgeber zahlte.
Erst danach stellte sich heraus, daß der Bewerber drei weitere Unternehmen belangt hatte. Der Arbeitgeber verlangte Rückzahlung.
Nach Erörterung vor dem ArbG Krefeld verglichen sich die Parteien: Der Bewerber zahlt einen Teil zurück, der dann an gemeinnützige Stellen gespendet werden soll.
Zur Pressemeldung des ArbG Krefeld
Themengebiet: Arbeitsrecht