20.05.2012

News

ArbG Kassel: Kündigung bei privater Handy-Benutzung

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 16.06.2008

Die übermäßige private Nutzung eines Dienst-Mobiltelefones kann zur fristlosen Kündigung führen. In einem vom Arbeitsgericht Kassel entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer bereits wegen der privaten Nutzung seines Handys eine Abmahnung erhalten und eine Mitarbeiterinformation, die die Privatnutzung verbot, unterschrieben. Als der Arbeitgeber wiederum Privattelefonate (insgesamt 75) feststellte, kündigte er fristlos. Das Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung.

ArbG Kassel, 5 Ca 349/05

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Themengebiet: Arbeitsrecht

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