20.05.2012

News

ArbG Berlin: Fristlose Kündigung gegenüber Kassiererin eines Supermarktes

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 22.08.2008

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung wird häufig als arbeitnehmerfreundlich bezeichnet. Bei Vertragsverletzungen des Arbeitnehmers im Vertrauensbereich ist sie aber sehr konsequent.

Eine Supermarktkassiererin stand im Verdacht, Pfandbons für Pfandflaschen, die die Kunden verloren hatten, für sich verwendet zu haben. Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die fristlose Kündigung (Entscheidung vom 21.08.2008, Az.: 2 Ca 3632/08).

Wichtig:

1. Für Kündigungen genügen auch minimale Verstöße, auch bei langdauerndem Arbeitsverhältnis, sofern der Vertrauensbereich betroffen ist, z.B. bei Straftaten gegen den Arbeitgeber

2. Für die Kündigung genügt der (allerdings berechtigte und auf Fakten gestützte) Verdacht des Arbeitgebers. Aber Vorsicht: Die Verdachtskündigung setzt vorherige Anhörung des Arbeitnehmers voraus.

Quelle: beck.de

Themengebiet: Arbeitsrecht

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