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Achtung: Facebook u.a. liefern Beweise im Sorgerechtsverfahren
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 29.06.2010
Sorglose Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook o.ä. sollten aufpassen: Behauptungen vor Gericht in Sorgerechtssstreitigkeiten können unschwer widerlegt werden, wenn sich aus der - öffentlich zugänglichen - Nutzung des Account etwas anderes ergibt. Dies gibt nicht nur für verfängliche Fotos (z.B. beim Rauchen von Marihuana), sondern etwa auch bei der Frage, wieviel Zeit zur Kinderbetreuung aufgewandt wird, wenn gleichzeitig der FarmVille-Bauernhof gepflegt wird.
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Quelle: SPIEGEL online
Themengebiet: Familienrecht