07.02.2012

News

Achtung: Facebook u.a. liefern Beweise im Sorgerechtsverfahren

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 29.06.2010

Sorglose Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook o.ä. sollten aufpassen: Behauptungen vor Gericht in Sorgerechtssstreitigkeiten können unschwer widerlegt werden, wenn sich aus der - öffentlich zugänglichen - Nutzung des Account etwas anderes ergibt. Dies gibt nicht nur für verfängliche Fotos (z.B. beim Rauchen von Marihuana), sondern etwa auch bei der Frage, wieviel Zeit zur Kinderbetreuung aufgewandt wird, wenn gleichzeitig der FarmVille-Bauernhof gepflegt wird.

Weitere Beispiele finden Sie hier.

Quelle: SPIEGEL online

Themengebiet: Familienrecht

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden