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AG Schönebeck: Widerrufsrecht trotz Entsiegelung von Computersoftware
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 04.11.2008
§ 312 d BGB gibt Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen, also z.B. der Bestellung im Internet, ein Widerrufsrecht. § 312 d IV Nr. 2 BGB schränkt dieses Recht insofern ein, als daß durch das Entfernen eines Siegels bei CDs, Software etc. das Widerrufsrecht erlischt.
Anders aber, wenn die Lieferung aus Hard- und Software besteht, und die Software allein dazu dient, die Hardware zu betreiben (hier: Betriebssystem). In diesem Fall kann der Verbraucher trotz Entsiegelung widerrufen.
AG Schönebeck 4 C 328/07
Quelle: ADAC
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