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AG Rathenow: Radarmessung ohne Beachtung der Gebrauchsanweisung unwirksam
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 10.11.2008
Auch im standardisierten Messverfahren bei Verkehrskontrollen, z.B. durch stationäre Messeinrichtungen, sind Messungen unwirksam, wenn der Bediener die Herstellerangaben des Gerätes nicht beachtet. Der Betroffene ist in diesen Fällen freizusprechen.
AG Rathenow 9 OWI 451 JS-OWI 6383/08 37/08
Quelle: ADAC
Themengebiet: Verkehrsrecht