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AG München: Security im Oktoberfestzelt darf Polizeigriff anwenden
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.09.2008
Das Oktoberfest in München naht, und auch hierzulande wird gefeiert. Von Interesse ist dabei ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts München.
Ein Besucher eines Oktoberfestzeltes hatte, trotz mehrfacher Aufforderung der Sicherheitsmitarbeiter, den dortigen Gangbereich nicht verlassen, so daß ein Mirtarbeiter ihn schließlich mittels Polizeigriff aus dem Zelt entfernte. Leider wurde der Besucher dabei verletzt, er erlitt einen Sehnenriß des Fingers und mußte sechs Wochen eine Schiene tragen.
Seine Schmerzensgeldklage wurde abgewiesen. Die Sicherheitsmitarbeiter hätten Hausrecht, und aufgrund der vorhergehenden Aufforderung sei der Einsatz angemessen, so das AG.
Urteil vom 23.11.2007, Az.: 223 C 16529/07
Quelle: beck.de
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