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AG Köln: Keine Mehrwertssteuer bei Totalschaden eines 9 Jahre alten Kfz
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 05.09.2007
Der Geschädigte eines Unfalles kann grundsätzlich Schadensersatz in Geld verlangen. Er muß nicht nachweisen, daß er tatsächlich den Schaden repariert bzw. beseitigt. Bei dieser sog. fiktiven Berechnung ist allerdings die Mehrwertsteuer nicht vom Schädiger zu erstatten.
Problematisch ist dies bei einem Totalschaden: Wiev iel Mehrwertsteuer ist bei einem alten Kfz in Abzug zu bringen? Das AG Köln hat die Rechtsprechung bestätigt. Aus dem Urteil:
1. Gibt der Sachverständige im Gutachten den Wiederbeschaffungswert
mit mehrwertsteuerneutral an, so darf die Mehrwertsteuer nicht vom
Wiederbeschaffungswert abgezogen werden.
2.Bei einem 9 Jahre alten Fahrzeug ist nicht mehr davon auszugehen, dass seriöse Händler ein solches Fahrzeug verkaufen, vielmehr werden solche Fahrzeuge nur noch von Privatpersonen veräussert.
(Aus den Gründen: ...Eine Verminderung des Wiederbeschaffungswerts um die Mehrwertsteuer kam ebenfalls nicht in Betracht. Insoweit hat die Klägerin unwidersprochen vorgetragen, dass im Gutachten darauf hingewiesen sei, dass der Wiederbeschaffungswert "steuerneutral" also ohne Berücksichtigung von Umsatzsteuer ermittelt worden sei. Dies ist auch nachzuvollziehen, da das Fahrzeug der Kl. zum Zeitpunkt des Unfalls ca. 9 Jahre alt war. Derartige Fahrzeuge werden in aller Regel von seriösen Händlern nicht mehr angeboten, sondern ausschliesslich auf dem privaten Markt, ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer verkauft...).
AG Köln vom 29.06.2006, Aktenzeichen 264 C 537/05
Themengebiet: Verkehrsrecht