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AG Gumemrsbach: Werkstattinhaber haftet nicht bei Diebstahl eines gesicherten Kfz
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.05.2009
Der Inhaber einer Werkstatt haftet nicht bei einem Diebstahl eines Fahrzeuges, das ihm zur Reparatur übergeben worden war. Voraussetzung ist aber, daß der Inhaber alle geeigneten Sicherungsmaßnahmen getroffen hatte (hier: gesicherte Garage, Aufbewahrung des Schlüssels an einem anderen Ort etc.).
Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 21.11.2008 - 11 C 340/08
Themengebiet: Verkehrsrecht