20.05.2012

News

AG Gumemrsbach: Werkstattinhaber haftet nicht bei Diebstahl eines gesicherten Kfz

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.05.2009

Der Inhaber einer Werkstatt haftet nicht bei einem Diebstahl eines Fahrzeuges, das ihm zur Reparatur übergeben worden war. Voraussetzung ist aber, daß der Inhaber alle geeigneten Sicherungsmaßnahmen getroffen hatte (hier: gesicherte Garage, Aufbewahrung des Schlüssels an einem anderen Ort etc.).

Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 21.11.2008 - 11 C 340/08

Themengebiet: Verkehrsrecht

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