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AG Gelsenkirchen: Zur fiktiven Abrechnung beim verkehrsunfall
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 21.08.2007
In seinem Urteil vom 21.06.2007 - Az: 32 C 100/07 - vertritt das AG Gelsenkirchen die Auffassung, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens sich der Geschädigte nach erfolgter Reparatur grundsätzlich nicht mehr auf eine günstigere Markenwerkstatt im Wohngebiet verweisen lassen muss. Außerdem führt das AG Gelsenkirchen aus, dass nur die Stundenverrechnungssätze am Wohnort zu vergleichen sind, die möglicherweise günstigeren Stundenverrechnungssätze der angrenzenden Nachbarschaft außer Betracht bleiben müssen.
Themengebiet: Verkehrsrecht