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AG Frankfurt: Unfall mit gemietetem Wohnmobil
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 16.11.2007
Erleidet ein Urlauber mit seinem gemieteten Wohnmobil einen Unfall, hat der Vermieter unverzüglich vor Ort, ggf. im Ausland, Ersatz zu beschaffen, um den Mietvertrag zu erfüllen. Dies gilt unabhängig davon, wer den Unfall verschuldete.
Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte den Vermieter und ließ dessen Argument, den Mieter treffe zumindest ein Mitverschulden an dem Unfall, nicht gelten. Denn die führe zwar zu einem Schadensersatzanspruch des Vermieters; zunächst aber sei der Mietvertrag zu erfüllen. Und dieser sehe vor, dem Mieter ein Wohnmobil zu Verfügung zu stellen.
AG Frankfurt 30 C 606/05-25
Quelle: ADAC
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