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AG Frankfurt: Radfahrer auf Gehweg haftet
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 07.01.2009
Radfahrer müssen sich an die Strassenverkehrsordnung halten. Ein Radfahrer in Frankfurt war auf dem Gehweg fahrend entgegen der Fahrtrichtung, also auf dem linken Gehweg unterwegs. Ein Kfz kam aus einer Grundstücksausfahrt, die Fahrzeuge kollidierten auf dem Gehweg.
Der Radfahrer haftete in voller Höhe. Zwar müsse sich der Kfz-Fahrer bei einer Ausfahrt besonders vorsichtig verhalten; dies trete jedoch hinter dem Verkehrsverstoß des Radfahrers zurück.
AG Frankfurt NZV 2008, 567
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