20.05.2012

News

AG Frankfurt: Nutzungsentschädigung bei mangelhafter Reparatur

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 04.10.2007

Muss ein Fahrzeug wegen immer wiederkehrender Mängel wiederholt zur Reparatur gegeben werden, steht dem Käufer des magelbehafteten Fahrzeuges nach Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag ein Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zu.

Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil (AG Frankfurt Urteil vom 19.08.2005, Az. 32 C 3332/04 - 72). 

Aus den Gründen: ...Die Beklagte hat bei der Berechnung der Rückerstattung des Kaufpreises zu viel an Nutzungsentschädigung von den von der Klägerin geleisteten Zahlungen einbehalten. Die Bekl. vermochte auch ihren Vortrag, die Kl. habe im Rahmen des zwischen ihr und dem Mitarbeiter der Beklagten geführten Telefonates vereinbart, dass die entsprechende Nutzungsentschädigung in Abzug gebracht werden soll, nicht zu beweisen. Nach Einholung der schriftlichen Aussage des Zeugen steht fest, dass das Mietfahrzeug der Kl. zur Verfügung stand. Der Bekl. kann in ihrem nicht hinreichend substantiierten Vortrag, der Mietpreis sei zu überhöht, nicht zugestimmt werden...

Quelle: ADAC

Themengebiet: Verkehrsrecht

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