News
AG Bielefeld: Bagatellschaden und Gutachterkosten
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 28.11.2007
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung u.a. einen Sachverständigen für die Begutachtung des Schadens beauftragen. Voraussetzung hierfür ist, daß es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt; die Grentze zieht die Rechtsprechung derzeit bei Schäden unter 700,- EUR.
Dies gilt erst recht, wenn der Geschädigte nicht selbst erkennen kann, ob ein Bagatellschaden vorliegt oder nicht. Auch in Grenzfällen ist die Einschaltung eines Sachverständigen kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
Ob ein solcher Fall vorlag, konnte das AG indes offenlassen; der Schaden betrug 761,- EUR und war daher ohnehin kein Bagatellschaden mehr.
AG Bielefeld, Az. 17 C 1296/06
Quelle: ADAC
Themengebiet: Verkehrsrecht