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AG Bayreuth: Kein Fahrverbot zwei Jahre nach der Tat
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 10.06.2008
Wer wiederholt zu schnell fährt, muss dann nicht mit einem Fahrverbot rechnen, wenn zwischen Tat und Zeitpunkt der Verurteilung rund zwei Jahre vergangen sind. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 1. Februar 2008 (AZ: 8 OWi 149 Js 7458/06) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Der Betroffene war schon mehrfach wegen zu schnellen Fahrens aufgefallen und sollte nun wegen einer Geschwindigkeitsübertretung ein Fahrverbot erhalten. Da zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung allerdings schon zwei Jahre vergangen waren, sah das Gericht vom Fahrverbot ab.
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Themengebiet: Verkehrsrecht