20.05.2012

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AGG: Erste Diskriminierungsklagen

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 25.03.2008

Lange Zeit wurde darüber geschrieben, daß die befürchtete Klagewelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausblieb. Möglicherweise dauert das Ganze aber auch nur etwas länger:

Vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden ist derzeit die Klage einer Versicherungssachbearbeiterin türkischer Herkunft gegen ihre Arbeitgeberin (R+V) anhängig, Klagesumme: 500.000,- EUR. Nach der Behauptung der Arbeitnehmerin sei ihre Stelle, nachdem sie ihre Schwangerschaft mitgeteilt hatte, von einem anderen männlichen Mitarbeiter besetzt worden. Die Schadensersatzforderung besteht aus der Gehaltsdifferenz bis zur Verrentung (ca. 430.000,- EUR) sowie einem Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,- EUR.

Die Klage dürfte, insbesondere im Hinblick auf die Höhe, nicht unbedingt erfolgversprechend sein. Ärgerlich für den Arbeitgeber ist jedoch auch, daß sich die Kosten des Rechtsstreits nach dem Streitwert richten, hier also nicht unerheblich sind. Und: Vor den Arbeitsgerichten findet in erster Instanz keine Kostenerstattung statt, das heißt, der Arbeitgeber zahlt auch bei einem Sieg vor Gericht die Kosten des Rechtsstreits selbst.

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Themengebiet: Arbeitsrecht

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