Service bei Verkehrsunfällen
Es hat geknallt: jetzt muß alles schnell gehen! Denn die meisten sind auf ihr Fahrzeug täglich angewiesen!
In Verkehrssachen erhalten Sie daher, wenn Sie sich bis 18.00 telefonisch oder bis 19.00 Uhr persönlich melden, regelmäßig einen Beratungstermin mit einem qualifizierten Rechtsanwalt noch am selben Tag.
Sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Anwalt in diesen Fällen für Sie also KOSTENLOS.
Sie haben keinen Grund, sich mit der gegnerischen Versicherung selbst auseinanderzusetzen!

Ob der Unfall selbst verursacht wurde oder nicht, wird im Rahmen der ersten Beratung mit einem qualifizierten Rechtsanwalt erörtert.
In diesem Gespräch erfahren Sie auch, mit welchen Schadenersatzansprüchen Sie kalkulieren können, wie ggf. der Totalschaden berechnet wird, und ähnliches. Auch die Frage, ob und wie Sie mobil bleiben (Mietwagen), wird erörtert. Gerade in den ersten Tagen nach einem Unfall kann man Fehler machen, die am Ende Ihr Geld kosten können!
RA Thomas Reuter
RA Ralph Haberstroh
Beachten Sie unsere weiteren Informationen für das Verkehrsrecht:
- Richtiges Verhalten am Unfallort
- Totalschaden oder Reparaturschaden?
- Erstattung von Mietwagenkosten
- Fahrverbot - was jetzt?!
- Der aktuelle Bußgeldkatalog
- Unfallberichte in verschiedenen Sprachen zum Download
