08.02.2012

Neues Unterhaltsrecht zum 01.01.2008

Zum 01.01.2008 ist die Unterhaltsreform in Kraft getreten. Kern der Reform ist die Verbessereung der Unterhaltsgrundlagen von Kindern, und zwar unabhängig davon, ob sie aus erster oder nachfolgender Ehe stammen. Unterhaltsrechte der geschiedenen Ehegatten treten zurück.

Folge ist aber, daß sich die Rechtsposition der Unterhaltspflichtigen erheblich verbessert. Eheleute, die Kinder in zweiter Ehe haben, können den bisher an den ersten Ehegatten zu zahlenden Unterhalt erheblich senken oder einstellen. Wichtig: Das gilt nicht nur für künftige Scheidungsverfahren, sondern auch und insbesondere für Altfälle. Auch wenn seit Jahren Unterhalt bezahlt wird, ein Gericht die Unterhaltspflichten festgestellt hat oder ein Vergleich geschlossen wurde, kommen die Unterhaltspflichten nun auf den Prüfstand.

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtete am 14.01.2008 anhand einiger Beispielsfälle. Den Artikel finden Sie hier.

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden