07.02.2012

Unsere Preise: Die Kosten im Griff

Sind Rechtsanwälte teuer? Im Vergleich zu anderen Beratungsberufen eindeutig nicht. Vor allem aber: Es ist meistens viel teurer, keinen Rechtsbeistand zu befragen! Rechtliche Fehler, Unkenntnis oder Ungeschick kann teuer sein, auch, wenn der Fall einfach und eindeutig aussehen mag.

Rechtsanwaltsgebühren, seit 2002 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, sind leider kompliziert und wenig transparent. Häufig hängen die Kosten vom Streitwert ab; ein Prozeß über 500,- EUR ist billiger als einer über 500.000,- EUR. Dies leuchtet ein: Die Bedeutung wird honoriert, zudem ist die Haftung des Anwalts für Fehler ungleich höher.

Auf diese Weise kann es aber passieren, daß in der einen Sache ein Brief unerhört teuer ist, in einer anderen die erhebliche, hochwertige Arbeit des Rechtsanwalts lächerlich billig. 

Es gilt: Fragen Sie uns nach den Kosten! Dies gilt insbesondere im ersten Gespräch, wenn der Fall bekannt ist und sich der Umfang der Tätigkeit abzeichnet.

Hier ein kleiner Überblick:

1. Erstberatung

Ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Problem mit einem Rechtsanwalt unseres Hauses mündlich zu erörtern. Einfache Rechtfragen können sofort beantwortet werden. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin!

Ist die Fallkonstellation schwieriger, werden in diesem ersten Beratungsgespräch Lösungswege entwickelt und aufgezeigt, und die hierfür entstehenden Kosten werden besprochen. Sofern weitere Maßnahmen erforderlich sind, wie z. B. Schriftsätze, gerichtliche Verfahren, Vertragsentwürfe, Verhandlungen etc., sind diese in der Erstberatung nicht enthalten.

In der Erstberatung erfahren Sie aber, welche Maßnahmen erforderlich oder sinnvoll sind, und welche Kosten hierbei auf Sie zukommen können. Überraschungen gibt es also nicht.

Die Erstberatung (für Verbraucher) in unserem Büro kostet

im Arbeitsrecht       25,- bis 100,- €
im Erbrecht            ab 40,- €
im Familienrecht     40,- bis 150,- €
im Mietrecht           25,- bis 60,- €
im Strafrecht          ab 40,- €
im Verkehrsrecht    25,- bis 60,- €

Erstberatung in den übrigen Rechtsgebieten 25,00 € bis höchstens 190,- € 

(alle Preise zzgl. MWSt.)

Bei anschließender anwaltlicher Tätigkeit werden die Kosten der Beratung angerechnet.

Beachten Sie unseren besonderen Service bei Verkehrsunfällen!


2. Prüfung der Rechtslage und Gutachten

Umfangreiche Beratung und Gutachten, außergerichtliche Vertretung und Verhandlung, Vertragsentwürfe

Wird es schwieriger, werden wir mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung schließen. Wesentlich für die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist die Bedeutung der Angelegenheit, der Streitwert, die rechtlichen Schwierigkeiten oder ein besonderes Haftungsrisiko. Die Abrechnung erfolgt, je nach Sachverhalt, entweder nach dem RVG (s. unten) oder nach Stundenabrechnung.

Üblich ist ein Stundensatz ab 150,00 €/Std (zzgl. MWSt.)

Auch Pauschalvereinbarungen sind möglich.


3. Außergerichtliche und gerichtliche Verfahren

Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, also Korrespondenz mit der Gegenseite, sowie die Vertretung vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht, den Familien- und Arbeitsgerichten sowie allen Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten in ganz Deutschland berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind gesetzliche Mindestgebühren.

Die einzelne Gebühr hängt vom Wert der Angelegenheit ab und bemißt sich nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Tabelle. Bestimmte anwaltliche Tätigkeiten lösen dann Gebühren, auch Bruchteile von Gebühren aus. Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrmals tätig, wird die Gebühr häufig angerechnet, z.B. bei außergerichtlicher Korrespondenz und späterer Klage. Hier finden Sie Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Anwaltsgebühren.

Eine Bezifferung der Kosten Ihrer Rechtsangelegenheit, zumindest eine seriöse Schätzung, kann zumeist im Rahmen unserer Erstberatung vorgenommen werden.


4. Schulung und Seminar, insbesondere AGG-Schulung

Nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat das Thema Vorbeugung durch rechtliche Schulung neue Bedeutung gewonnen. Wir bieten Arbeitgebern und/oder Betriebsräten Schulungen gemäß § 12 AGG an. Ein Seminar (ca. 2 Stunden) in Ihrem Betrieb kostet pauschal 350,- € (zzgl. MWSt.) bei einer Teilnehmerzahl bis 15 Personen; Preise für höhere Teilnehmerzahlen auf Anfrage. Hinzu kommen 10,- € pro Teilnehmer für den gemäß § 12 AGG zu erteilenden Schulungsnachweis. 

Über intensivere Schulungen z.B. für Personalchefs oder Schulungen in anderen Rechtsgebieten beraten wir Sie gern auf Anfrage. 

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