08.02.2012

Die Abmahnung

Drei Abmahnungen berechtigen zur Kündigung, stimmt das ?

Falsch!

Ob eine Kündigung berechtigt ist oder nicht, wird das Arbeitsgericht stets im Einzelfall prüfen. Irgendwelche Abmahnungen zu zählen, ist völlig irrelevant. Bei einem schweren Vertragsverstoß muß der Arbeitgeber sogar gar nicht abmahnen; bei ganz kleinen Verstößen kann der Arbeitgeber auch nach zehn Abmahnungen nicht kündigen.

Dennoch ist die Abmahnung wichtig: Sie führt dem Arbeitnehmer vor Augen, daß sein Verhalten nicht in Ordnung war. Setzt er sich dann darüber hinweg und wiederholt dasselbe Verhalten, wiegt dieser zweite Verstoß wegen der vorherigen Warnung viel schwerer und wird ggf. eine Kündigung rechtfertigen.

Kann nur der Arbeitgeber abmahnen?

Falsch!

Auch der Arbeitnehmer kann abmahnen, z.B. bei Verstößen gegen Arbeitssicherheit oder Zahlungsverzug des Arbeitgebers. Im Wiederholungsfall kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis sogar selbst kündigen.

Moment mal: Dann steht er doch mit leeren Händen da?!

Nein, denn in diesem Fall kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen. Dies ist ein Ausnahmefall, in dem der Arbeitnehmer doch eine Art Abfindung erzwingen kann.

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