07.02.2012

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Schulung nach § 12 AGG

Das seit dem 18.8.2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt in § 12 AGG Schulungen für die Mitarbeiter eines Unternehmens vor. Das AGG kann im Falle einer Diskriminierung zu unabsehbaren Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen. Durch Schulungen gemäß § 12 AGG kann der Arbeitgeber dieses Haftungsrisiko erheblich verringern.

Näheres zum AGG finden Sie hier.

Wir bieten Arbeitgebern und/oder Betriebsräten Schulungen gemäß § 12 AGG für die Mitarbeiter des Unternehmens an. Ein von einem Rechtsanwalt durchgeführtes Seminar (ca. 2 Stunden) in Ihrem Betrieb kostet pauschal 350,- € (zzgl. MWSt.) bei einer Teilnehmerzahl bis 15 Personen; Preise für höhere Teilnehmerzahlen auf Anfrage. Hinzu kommen 10,- € pro Teilnehmer für den gemäß § 12 AGG zu erteilenden Schulungsnachweis. 

Über intensivere Schulungen z.B. für Personalchefs oder Schulungen in anderen Rechtsgebieten beraten wir Sie gern auf Anfrage.

Das AGG im Wortlaut (Download)
§ 61 b ArbGG im Wortlaut (Download) 

 

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